Mund- und Nasenschutz

Ab dem 27.04.2020 gilt bundesweit eine Maskenpflicht – auch in den Praxen des Gesundheitswesens. Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz zu benutzen, wenn Sie einen Termin in unserer Praxis wahrnehmen möchten, und diesen auch während der Therapie zu tragen. Bitte halten Sie nach wie vor die allgemeinen Abstandsregeln und Hygienerichtlinien ein. Entsprechende Vorkehrungen haben wir für Sie bereits vor Ort getroffen.  Falls Sie Ihre Maske einmal vergessen haben sollten, stellen wir Ihnen gerne eine zur Verfügung. Selbstverständlich sind auch sogenannte Community-Masken, Tücher oder Schals als Schutz erlaubt. 

So schützen wir Sie und Sie schützen uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr Praxisteam

27. April 2020

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